Kündigung einer Gebäudeversicherung Grundbuch

20.08.2003 12:13:09

Angeregt durch die Frage von Herrn [Name ausgeblendet]uns folgendes Urteil in die
Hände gefallen. Daher werden die öffentl. wohl weiterhin zu Recht auf den
Grundbuchauszug bestehen.

UWG § 1; UWG § 3; Hessisches Gesetz zur Abschaffung der
Gebäude-Feuerversicherungsmonopole Art. 2 § 3 Abs. 2;
1. Art. 2 § 3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes zur Abschaffung der Gebäude-
Feuerversicherungsmonopole ist seinem Sinn und Zweck nach dahin auszulegen, daß
im Fall einer Kündigung der Grundstückseigentümer einen Grundbuchauszug nicht
nur bei einem unbelasteten Grundstück, sondern auch bei einem belasteten
Grundstück zusätzlich zu den Zustimmungserklärungen der Realgläubiger vorlegen
muß.
2. Entspricht ein Wettbewerbsverhalten der nach Sinn und Zweck gebotenen
Auslegung eines deutschen Gesetzes, so kann einem Wettbewerber dieses Verhalten
auch dann nicht als wettbewerbswidrig angelastet werden, wenn die Auslegung des
Gesetzes zwar nicht evident, aber möglicherweise mit einer Europäischen
Richtlinie (hier: der Europäischen Richtlinie des Rates 92/94 vom 18.6.1992)
unvereinbar ist.
OLG Frankfurt/M., Entscheidung vom 07.07.94 (6 U 17/94)

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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