Kündigung einer UBR

08.02.2006 22:00:17

Hallo,

einer unserer Mandanten hat beim Bayerischen Versicherungsverband eine UBR zur übernachsten Beitragszahlung gekündigt. Der BVV teilt jetzt mit, dass dies nicht geht, da ausschlisslich zur Hauptfälligkeit gekündigt werden darf.

Ist die UBR einer LV nicht in einigen Punkten gleichgestellt?

Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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