Künstlersozialkasse / Befreiung

06.04.2007 19:30:36

Hallo in den Informationsschriften der Künstlersozialkasse steht, dass der Künstler als Berufsanfänger sich innerhalb von 3 Monaten nach Feststellungsbescheid von der Versicherunspflicht in der KSK befreien kann.
Der Kunde hat dem Feststellungsbescheid aufgrund der zu hoch angesetzten Bemessungsgrundlage (Einkommen) einen Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wird noch bearbeitet. Die KSK hat im ersten Feststellungsbescheid bereits Versicherungspflicht seit 11/06 festgestellt.

Gilt die Frist zur Befreiung seit Ausstellung des ersten Feststellungsbescheides oder erst dann, wenn der zweite (korrigierte) Feststellungsbescheid ihm zugesandt wird?

mfG

[Name ausgeblendet]

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