KFZ-Handel - Schäden durch übersehendne Mangel an Fahrzeug

06.10.2006 09:46:48

Guten Morgen!

Bitte bestätigen Sie meine Meinung - oder widerlegen Sie sie.

Ein KFZ-Handel kann sich nicht über die Betriebshaftpflicht dagegen
absichern,
wenn er ein Fahrzeug verkauft, bei dem Mängel übersehen wurden, die beim
Käufer
dazu führen, dass dieser einen Unfall verursacht (egal ob am Fahrzeug, an
Dritten
oder an sich selbst).

Es gibt für ihn gar keine Möglichkeit, sich dagegen abzusichern.

Sehe ich das richtig, oder liege ich komplett falsch?

Ich sage schon mal herlichen Dank - und wünsche einen produktiven Freitag,
und ein
entspannendes Wochenende.

Grüße,

[Name ausgeblendet]

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