KFZ-Rabattübertragung

13.01.2005 08:58:10

Hallo Lister,

ein Nachbar erzählt er sei sieben Jahre mit dem Auto seiner Freundin
gefahren und habe sich SF7=50% übertragen lassen.
Die Helvetia habe das zunächst akzeptiert(das Benutzungsverhältnis wurde
wirklich mit „Freund“ aufgeführt) und den Versicherungschein auch so
ausgefertigt.
14 Tage später erhält er einen Beitragsbescheid mit SF
½(Führerscheinregelung) mit korrigierter Beitragsrechnung ohne weitere
Begründung.
Was ist denn davon zu halten und verpflichtet sich der Versicherer mit der
ursprünglichen Vertragsausfertigung nicht dazu den Rabatt auch anzuerkennen?

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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