KFZ-Versicherung Vertragsstrafe

04.02.2005 17:27:22

Hallo Hr. [Name ausgeblendet],

es kommt auch darauf an, wann ihr Kunde erwischt worden ist! Ich hatte schon
einmal den Fall (Kunde war glücklicherweise auch nicht über mich
versichert!), dass 10.000 km jährliche Fahrleistung vereinbart war, der
Kunde im Juni bei gefahrener Kilometerzahl 8000 km sich ein Unfall ereignete
und der Versicherer eine Strafzahlung forderte.

Der VR argumentierte, dass die Kilometerleistung unrichtig angegeben sei, da
bis zum Jahresende deutlich mehr als 10.000 km auf dem Tacho wären. Man
einigte sich auf eine Teilzahlung.

Daher sollte eine Meldung an den VR möglichst frühzeitig erfolgen und nicht
erst nach Erreichen der Kilometerzahl eine Information erfolgen!

Schönes Wochenende.

[Name ausgeblendet]

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