KLV mit Mindesttodesfallschutz

09.11.2004 22:43:20

Hallo Listenteilnehmer,

die Frage zur Behandlung des Mindesttodesfallschutzes konnte ich doch noch
nicht klären. Wer hat schon einmal für einen Kunden eine KLV (keine
Fondspolice, keine englische Versicherung) mit einem Todesfallschutz von nur
60 % der Beitragssumme (ungefähr 40 - 50 % der
Erlebensfall-Versicherungssumme) abgeschlossen?

Dann müßte dem Angebot oder spätestens dem Versicherungsschein eine Tabelle
der Entwicklung der Rückkaufswerte und der Todesfalleistungen beigefügt
gewesen sein (garantierte, also ohne, ggf. zusätzlich auch mit
Überschüssen). Mich interessiert dann der daraus ersichtliche Verlauf der
Todesfalleistung im Laufe der Vertragsdauer (ohne Überschüsse) sowie auch
der Rückkaufswerte. Blieb diese in der jeweils beigefügten Übersicht der
Rückkaufswertte und Todesfalleistungen konstant oder wuchs die
Todesfalleistung gegen Ende der Vertragslaufzeit weiter in Richtung der
Erlebensfallsumme an?

Vielleicht läßt sich eine solche Tabelle ja auch aus einem Angebotsprogramm
automatisch erstellen, ohne konkrete Police. Da ich vermute, dass
Versicherer hier unterschiedlich vorgehen, würde ich mir gerne ein paar
alternative Beispiele ansehen.

M. E. sollte die Todesfalleistung sich auch gegen Vertragsende nicht über
den Mindesttodesfallschutz erhöhen und auch die garantierten Rückkaufswerte
nicht über die konstante Todesfalleistung ansteigen, es sei denn, der
Anstieg wäre - wie bei Produkten der Swisslife - extra vereinbart. Alles
andere würde mich wundern, aber man lernt ja nie aus.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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