KTG: Ist Verlängerung der Karenzzeit Teilkündigung ?

06.08.2004 10:07:51

Hallo Liste

Habe bei der DKV für einen Kunden die
Verlängerung der Karenzzeit vom 22.Tag auf den
365. Tag
ab dem nächsten Monat beantragt. Die DKV
antwortet, dies
gehe erst zum Ablauf des Versicherungsjahres,
da es sich um eine Teilkündigung handele.
Ich meine nicht, da die Leistung als solche,
sprich die Höhe des KTG nicht tangiert wird,
sondern lediglich der Fälligkeitszeitpunkt der
Leistung.
Liege ich da falsch oder richtig?
Wer kennt Urteile und/oder Fundstellen in der
Literatur oder
kann mir anderweitig weiterhelfen. Bereits jetzt
Danke.

[Name ausgeblendet]

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