KV-Beiträge bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern

18.07.2011 14:43:42

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

kann mir jemand zu folgender Frage definitiv Auskunft geben?

Freiwillig versicherte Rentner müssen auf Kapitalerträge Beiträge in der GKV
mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,9 % bezahlen.

Soweit diverse Auskünfte von Kassen und das SGB


http://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html

Nun meine Frage: wenn in regelmäßigen Auszahlungen bei geschlossenen Fonds
neben Gewinnanteilen auch Eigenkapital
zurückgezahlt wird, fällt m.E. der KV-Beitrag nur auf den Gewinnanteil an.

Kann eine Kasse die gesamten zurückfließenden Einnahmen belasten, also
einschließlich EK-Rückfluß?

Hat jemand eine gesetzliche Grundlage, daß Eigenkapital nicht belastet
werden kann?

Besten Dank für eine hilfreiche Antwort im Voraus.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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