KV-Beiträge bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
kann mir jemand zu folgender Frage definitiv Auskunft geben?
Freiwillig versicherte Rentner müssen auf Kapitalerträge Beiträge in der GKV
mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,9 % bezahlen.
Soweit diverse Auskünfte von Kassen und das SGB
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html
Nun meine Frage: wenn in regelmäßigen Auszahlungen bei geschlossenen Fonds
neben Gewinnanteilen auch Eigenkapital
zurückgezahlt wird, fällt m.E. der KV-Beitrag nur auf den Gewinnanteil an.
Kann eine Kasse die gesamten zurückfließenden Einnahmen belasten, also
einschließlich EK-Rückfluß?
Hat jemand eine gesetzliche Grundlage, daß Eigenkapital nicht belastet
werden kann?
Besten Dank für eine hilfreiche Antwort im Voraus.
Viele Grüße
[Name ausgeblendet]
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