KV Leistungserstattung

19.12.2003 19:09:45

Hallo,

wir haben uns gerade mit einer Leistungserstattung eines KV-Versicherungs
rumzuschlagen.

In den Bedingungen steht, Hilfsmittel werden in einfacher Ausführung
erstattet. Der Augenarzt hat eine neue Brille verschrieben mit Tönung,
Begründung war eine Lichtüberempfindlichkeit.

Der Versicherer hat die Leistung des Anteils der Tönung allerdings abgelehnt
mit der Begründung, daß dies die einfache Ausführung übersteigt.

Meine Frage ist: Wenn der Augenarzt auf Grund der Erkrankung/Empfindlichkeit
die Tönung verschreibt, íst dann die Tönung nicht schon die einfache
Ausführung, da medizinisch notwendig?

Vielen Dank für die vielen Antworten schon im voraus.

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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