KV-Rabatt übertragbar?

09.06.2004 13:21:52

Ein Verein hat für seine Mitglieder mit einem Krankenversicherer eine Sondervereinbarung getroffen, nach der KV-Verträge mit den Vereinsmitgliedern mit Rabatt abgeschlossen werden können.

Die Vereinbarung zwischen dem Verein und dem Versicherer wird aufgehoben (gekündigt), und der Versicherer will die in dem nun gekündigten Sondervertrag Versicherten einem anderen bereits existierenden Sondervertrag zuzuordnen und weiterhin die alten Sonderkonditionen (Rabatte) gewähren. Es besteht also keine sonstige Verbindung zwischen dem/der Versicherten und dem neuen Gruppenvertrag. Handelt es sich hierbei nicht um die krasse Ausübung á la Rabattverein?

Was sagen die Tilnehmer der Liste zu dieser "Rabatt-Übertragung"

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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