Keine Krankenversicherung

26.09.2010 10:39:30

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin neu in der Liste und habe eine für mich schwierige Frage:

Ein Ehepaar ist vor 2 Jahren aus Litauen nach Deutschland gezogen und ist bis jetzt nicht krankenversichert. Er ist selbständig als Handwerker tätig, sie ist Hausfrau. Beide kommen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung, da in Litauen keine Vorversicherung vorhanden war. Sie müssen demnach in die PKV.

Die Modalitäten mit Prämienzuschlag für die nicht versicherte Zeit seit 01.01.2009 sind mir bekannt. Jetzt möchte sich nur der Ehemann versichern, die Ehefrau [Name ausgeblendet]später versichert werden. Das diese Vorgehensweise nicht logisch ist, darüber besteht kein Diskusionsbedarf.

Kann ich als Makler mit der Aufsichtsbehörde Schwierigkeiten bekommen, wenn ich nur den Ehemann versichere und die Frau [Name ausgeblendet]Wunsch hin unversichert bleibt. Besteht eine Meldepflicht gegenüber einer Aufsichtsbehörde (welche ist zuständig?)

Mir geht es um den Sachverhalt, nicht darum ob man von solchen Geschäften besser die Finger lässt.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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