Keine Telefonate zu Interessenten?

13.09.2009 13:23:30

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der verstärkten Gesetzgebung zum Verbraucherschutz wegen Telefonaten möchte ich einen anderen
Aspekt des Themas (wie zum 3.9. angesprochen) ansprechen.

Ich generiere selbst um meine Homepage Anfragen. Dann habe ich als nächsten Schritt für die genauere
Abstimmung zu den Angeboten angerufen. Bisher glaubte ich, daß die Anfrage mit die Berechtigung dazu
gibt. Offenbar ist das nicht so.

Hat jemand unter den Kolleginnen und Kollegen vielleicht schon geklärt, was im Zusammenhang zur gemailten
Anfrage unternommen werden muß, damit man nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt? Auch den evt.
nötigen Wortlaut?

Wäre es z.B. ausreichend, im Bereich der Anfrage lediglich den Satz einzubringen: "Mit einem telefonischen
Kontakt zur zweckmäßigen Erstellung der Angebote bin ich einverstanden". Oder ähnlich? Muß das evt. in
einem 2.Schritt erfolgen? Reicht die Zustimmung per Mail?

Da es solch ein [Name ausgeblendet]es Eisen ist, hoffe ich, jemand hat das bereits geklärt, und ist bereit, sein Wissen zu
teilen. Nach etwas mehr Rechtsprechung dazu wird das wohl klar genug werden, nun aber riskiert man
erstmal reichlich Geld für mögliche Abmahnungen.

Kollegiale Grüße

[Name ausgeblendet]

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