Kennzeichenrechte

30.06.2004 13:20:55

Hallo Herr [Name ausgeblendet]

Ich wurde 2002 von einem Kollegen aus dem Freiburger Raum, über dessen
Anwalt auch auf Unterlassung eine Buchstabenfolge im Briefkopf und
Internetadresse angeschrieben. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt und
eigenen Recherchen auf dem Marken- und Patentamt in München habe ich
mich damals entschieden die Unterlassung zu unterschreiben. Kosten
2.400,- für nix. Wie ich finde (auch aus Angst vor riessigen
Prozesskosten Ich Glaube der Streitwert war 75.000,-€)und auch heute
mehr weis, ein Fehler. Den, eine erfolgreiche Unterlassungsklage bei
einem geschützten Namen setzt mindestens voraus, dass eine Verwechslung
sehr wahrscheinlich ist (d.h. ein unwissender Kunde versehentlich Sie
kontaktiert bzw. glaubt mit dem Schützer des Namens zu tun zu haben oder
Sie durch den guten Namen sich Wettbewerbsvorteile erschleichen) und
beide in der gleichen Sparte bzw. Branche tätig sein müssen. Es ist auch
nicht zulässig ein allgemein gebrauchtes Wort wie "Fair" als
Alleinstellung zu schützen. Das Wort "fair" ist ein Gebrauchswort wie
"Versicherungen" oder ein Name oder das Wort "Haus". Als sogenannte
Bildmarke "Fair e.V." ist dies allerdings schon möglich. Aber nur als
Bild bzw. als Logo. So könnte meine Internetadresse z.B.
"Fair-hans-[Name ausgeblendet]-Versicherungen" lauten ohne in Stress zu geraden. Also
wichtig ist, ob Sie mit Ihren Auftritt eine klare Verwechslung
herbeiführen und noch in der selben Sparte tätig sind. Allein bei der
Internetadresse würde ich das verneinen.

Fair e.V. z.B. beim Vertrieb von Autos oder Kaffee oder oder bringt
eindeutig keine Verwechslung mit einem Versicherungsunternehmen und
damit für Sie auch keine Gefahr.

Überprüfen Sie, wie die Fair e.V. sich diese Marke schützen hat lassen
(ist in München möglich) und lassen sich ein Nachweis des Schutzes
zeigen. Es ist üblich, insbesondere bei sogenannten Abmahnunternehmen,
einen Zeitdruck zu erzeugen. Wichtig ist auch noch, dass bei diesem
Unternehmen Fair e.V. es sich tatsächlich um eine tätiges Unternehmen
handelt und nicht nur aus "sogenannten strategischen Gründen nur zum
Zwecke hat, Personen oder Unternehmen abzumahnen.

Mein Anwalt damals meinte was die Chancen anbelangt folgendes: Der
Kläger müße erstmals einen Richter finden der seinen Ausführungen
bestätigt, aber auch ich müsste erst mal einen Richter finden der meine
Argumenten fogt. Z. B. die räumliche Trennung von über 130 km, oder die
tasächliche Verwechslung der beiden Unternehmen und das berechtigte
Interesse einer Klage. Es hilft Ihnen allerdings nichts. Ein Risiko
bleibt es trotzdem.

Ich habe Ihnen eine Internetadresse von einer Anwaltskanzlei
http://www.kanzlei.de/ und eine weitere
http://www.vertriebsrecht-online.de/ Ich habe aber keine Erfahrung mit
den Adrtessen. Würde mich freuen, wenn Sie in Ihrem Sinne Erfolg haben
aber auch der Liste hier Ihre Erfahrungen gelegentlich mitteilen würden.

Mit freundlichen elektronischen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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