Kfz-Versicherung: Einstufung SFR nach wieder erteilter Fahrerlaubnis

26.04.2007 17:39:03

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Klient besaß seit ca. 1980 einen Führerschein für PKW, der ihm
jedoch im Jahr 2005 abgenommen wurde. Nun ist er gerade dabei, die
Fahrerlaubnis neu zu beantragen und eine neue Prüfung abzulegen.

Nach einer dem Kunden telefonisch vorliegenden Auskunft der zweitgrößten
deutschen Kfz-Versicherung würde ihn diese aufgrund des "langjährigen
Führerscheinbesitzes" vor Abnahme der Fahrerlaubnis in die SF 1/2
einstufen.

Nach meiner Kenntnis wird jedoch nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
neu gezählt. Und da er noch keine 3 Jahre den Führerschein besitzt,
müsste er die SF0 bekommen.

Wie sind Ihre Erfahrungen ?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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