Kinderinvaliditätsversicherung

06.07.2005 09:57:04

Hallo werte Kollegen,

die Nürnberger verlangt zwingend die Vorlage eines
Schwerbehindertenbescheides nach SGB IX, aus dem ein Behinderungsgrad von mind. 50 % hervorgehen muß.
Die AM hat statt dessen eine EU Klausel (nicht mehr als drei Stunden tägl.
arbeitsfähig) in Ihrer Kinderversicherung.
Die Nürnberger zahlt nur bei Krankheit, es muß also noch eine
Unfallversicherung mitabgeschlossen werden, die AM führt den Vertrag alleine durch und
leistet bei Unfall und Krankheit und bietet eine Fortführungsoption als BU ohne
Gesundheitsfragen. Abschluss Nürnberger ab 2 Lebensjahr, AM ab 6. Monat.

Frage 1) welche Behinderungsdefinition ist denn die bessere?
Frage 2) gibt es Anbieter mit noch besseren Regelungen?
Frage 3) wie leicht oder schwer ist es einen 50 % Schwerbehinderungsausweis
vom Versorgungsamt zu bekommen?

Danke für Ihre Antworten.

Ihr

[Name ausgeblendet]

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