Kinderinvaliditätsabsicherung AachenMünchener

28.01.2005 16:37:32

Sehr geehrte Kollegen,

die AM hat vor kurzer Zeit eine neues m.E. sehr interessantes Produkt zur Absicherung von Kindern herausgebracht (EU-Absicherung ab 7. Lebensmonat, Schulunfähigkeitsabsicherung, Pflegeabsicherung, lebenslange Rente, möglich als reines Risikoprodukt).
Ein weiteres Highlights ist die Umwandlungsmöglichkeit in eine BU bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Jetzt sind allerdings gewisse Zweifel an der Formulierung der Bedingungen aufgekommen. Laut AM-Vertrieb könne beim Umtausch in eine BU ein neues Versicherungsendalter definiert werden. Ich halte dies für nicht eindeutig definiert. So könnte laut AM das Endalter der KIV bei z.B. 30 liegen, aber durch den Umtausch (nicht Nachversicherungsgarantie!) ein neues Versicherungsendalter von z.B. 60 oder 65 vereinbart werden. Jetzt habe ich das Problem, genau dieses in den Bedingungen so nicht zu finden.

Dies ist in §12 der AVB geregelt:

§12 (1) Ihre KIV können Sie während der Versicherungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb eines Jahres, nachdem die VP erstmalig eine berufliche Tätigkeit aufgenommen hat, in eine im Rahmen unserer Produktpalette verfügbaren BU-Absicherung (SBU oder BUZ) auf das Leben der versicherten Person mit gleicher oder geringerer versicherter Rente umtauschen.
(....)
(4) Mit dem Umtausch erlischt die KIV. DAdurch erlischt auch der mögliche Anspruch auf eine lebenslange Invaliditätsrente im Sinne §3 bei Vorliegen einer Invalidität gemäß §1 dieser Bedingungen. Nach dem Umtausch ist die im Rahmen der BU-Absicherung vereinbarte Leistungsdauer maßgebend.

In meinem Verständnis bleibt einem Umtausch das vorher definierte Versicherungsendalter erhalten (siehe z.B. Umtausch Risiko-LV in Kapital-LV). Und in Absatz (4) wird explizit nur auf die Leistungsdauer abgehoben, die anstelle lebenslänglich (in der KIV) nur noch zeitlich begrenzt leistet (in der BU).
Liege ich hier falsch? Wie sehen Sie das? Die vollständigen Bedingungen finden Sie bei Interesse unter:

http://www.geld-und-versicherung.de/Dokumente/AM_KIV_AVB.pdf

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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