Knabberspaß zum Freitag
28.01.2005 16:26:01
gefunden auf einer Kollegenhomepage:
"Reisegebäckversicherung... und was es damit auf sich hat.
Fazit: Es besteht gegen eine Reisegepäck-Versicherung kein Anspruch,
wenn der Versicherungsnehmer die gestohlene Sache nicht sicher verwahrt
hat bzw. grob fahrlässig damit umgegangen ist. "
Schönes Wochenende
[Name ausgeblendet]
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