Knabberspaß zum Freitag

28.01.2005 16:26:01

gefunden auf einer Kollegenhomepage:

"Reisegebäckversicherung... und was es damit auf sich hat.

Fazit: Es besteht gegen eine Reisegepäck-Versicherung kein Anspruch,
wenn der Versicherungsnehmer die gestohlene Sache nicht sicher verwahrt
hat bzw. grob fahrlässig damit umgegangen ist. "

Schönes Wochenende

[Name ausgeblendet]

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