Kontrahierungszwang KV

13.10.2003 13:29:55

Hallo,

vor kurzem hatten wir schon mal das Thema Kontrahierungszwang für Beamte in der PKV.

Folgenden Fall habe ich :
Frau [Name ausgeblendet]4 Wochen verbeamtet.Zur Zeit noch in der GKV, möchte in die PKV. Wegen Vorerkrankung (unter Anderem ist Sie jetzt auch noch schwanger :-) ) würden wir normalerweise keine Annahme erhalten. Nun gibt es ja die Gesellschaften , welche sich geöffnet haben und in solchen Fällen mit max. 30% RIZ und ohne Ausschlußklausel solche Fälle annehmen. Jetzt die Frage: Welche Gesellschaft zahlt hier trotzdem noch Provision?

MfG

[Name ausgeblendet]

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