Krankentagegeld Versicherung2

03.05.2004 09:34:55

Hallo,

ich habe zwei Fragen, die durch einen Mandaten an uns heran getragen worden
sind bezüglich der Krankentagegeldversicherung für Selbständige:

1.) Unser Mandant hat ein Krankentagegeldversicherung ab dem 22. Tag mit
einem Tagessatz von 100 Euro. Nun erkrankte er und wie es bei selbständigen
so ist, versuchte er erst einmal den Laden mit Hilfe von Aushilfen am Laufen
zu halten. Er führte, obwohl aus gesundheitlichen Gründen gar nicht möglich,
noch leichte geschäftsführerische Tätigkeiten aus, war also laut Ansicht des
Krankenversicherers nicht zu 100% arbeitsunfähig, hatte also auch keinen
Tagegeldanspruch. Da es sich bei unserem Mandaten aber um einen typischen
Einzelkämpfer handelt „schnurrten“ seine Gewinne auf Grund der erhöhten
Lohnkosten in diesem Zeitraum extrem zusammen. Seit gut 4 Monaten geht gar
nichts mehr und Mandant ist zu 100% arbeitsunfähig geschrieben und erhält
sein Krankentagegeld durch den Versicherer. Im Zuge dieser Zahlung erbat der
Krankenversicherer die BWA des Vorjahres, die ja die erhöhten Lohnkosten
enthält und kürzte nach erhalt dieser die Krankentagegeldleistung um mehr
als 50%.

Darum die Frage, kann unser Mandant gegen diese Vorgehen etwas unternehmen,
wenn ja was?

2.) Eben der selbe Mandant wurde von seinem Arzt aufgefordert auf Grund
seines Krankheitsbildes einen Tapetenwechsel vorzunehmen, sprich ein paar
Tage (rund 10 waren angeraten), an einen anderen Ort zu Fahren (Kur möchte
ich es nicht nennen), um dort auszuspannen. Eine Sicherstellung der
ärztlichen Versorgung musste aber sicher gestellt sein.

Auf Anfrage beim Versicherer wurde ihm das verlassen seinen Wohnortes,
respektive sogar seiner Wohnung verboten und ihm in Aussicht gestellt, dass,
wenn er durch einen Leistungsprüfer nicht in seiner Wohnung angetroffen
wird, die Leistung sofort eingesellt wird.

Darum die Frage, ist dieses Verhalten des Krankenversicherers in Ordnung?

Eine letzte Frage als Nachtrag zu Frage eins:

Wie verhält es sich bei einem neuen Selbständigen? Auf welcher
Basis kann dort die
Tagegeldhöhe festgelegt werden, denn dort gibt es ja kein BWA’s
zur Vorlage.

Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon mal im vorraus

Johann [Name ausgeblendet]
Versicherungsmakler

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[Name ausgeblendet]

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