Krankentagegeld und sonstige Fragen

04.05.2004 09:37:55

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte zu folgenden Fragen um Ihre Meinung:

1.) Werden bei Ihnen im Falle des Arbeitsunfalls eines Selbstständigen und
der daraus resultierenden Leistungspflicht die Leistungen aus dem
Verletztengeld gem. §45 ff. SGB VII auf das Krankengeld angerechnet und
vermindern somit wegen dem Bereicherungsverbot gem. § 4 ff. MB/KK das
Nettoeinkommen so dass keine oder nur eingeschränkte Leistungspflicht
besteht?

2.) Für den Fall das es sich um einen Arbeitsunfall handelt und
Leistungspflicht der BG besteht, dort natürlich nur Regelleistungen in einem
BG- Krankenhaus oder Vertragsarzt erbracht werden, können dann trotzdem
Leistungen aus dem Tarif, wie Einzelzimmer, privatärztliche Behandlung, in
Anspruch genommen werden?

3.) Ist es richtig das bei einem gestaffelten Krankentagegeld bei einem
Selbstständigen (z. Bsp. KT 15= 50 EUR + KT 22 = 40 EUR und ein KT 43 = 50
EUR) in einem Vertrag der Kündigungsverzicht für die
Krankentagegeldversicherung gemäß MB/KK- KT nur für die erste Staffel des KT
besteht? (in diesem Fall also nur für das KT 15, die anderen könnten nach
Schaden gekündigt werden?)

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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