Krankentagegeldversichung versus gelber Schein Regelung BU

23.08.2018 13:39:13

Guten Tag werte Kollegen,

zur genannten Fragestellung folgendes Rechercheergebnis:

die gelbe Schein Regelung in der BU ersetzt keinesfalls eine Krankentagegeldversicherung:

1) die gesamte Leistungsdauer auf gelbem Schein ist bei allen BU Anbietern limitiert auf 18- 36 Monate
bezogen auf die gesamte Laufzeit der BU

2) es muss bei der BU ein Krankenstand von ununterbrochen 6 Monaten bestehen, erst dann erfolgt
Leistung

3) bei vielen Anbietern muß gleichzeitig ein BU Leistungsantrag gestellt werden

Also: wird ein Selbständiger krank, ist er mit einer Tagegeldversicherung auf jeden Fall besser gestellt.
wird ein Angestellter krank ist die Gelbe Schein Regelung ein Gimmick, dass gegf. Ausfälle bei er
Tagegeldleistung der GKV kompensiert.

Die zwingende Frage, welchen Nutzen die gelbe Schein Regelung überhaupt haben soll, kann sich nur erschließen, wenn jemand länger als ein halbes Jahr krank ist, aber kein Arzt eine BU bestätigen will.

Kritik, Anregeungen, Ideen gerne....

Ihr

[Name ausgeblendet]

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15.08.2018 18:20:57

Guten Abend Herr [Name ausgeblendet]

dies ist keine Rechtsberatung, alle Aussagen müssen ggf. überprüft werden!

Ich glaube nicht, dass die selbstständige Krankentagegeldversicherung durch die Gelbe-Schein-Regelung bei der BU ausgetauscht werden kann. Das ergibt sich aus der Beantwortung Ihrer Fragen:

Die selbständige Krankentagegeldversicherung leistet solange, bis Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Berufsunfähig ist man nach den Versicherungsbedingungen der Krankentagegeldversicherung dann, wenn man voraussichtlich dauernd außerstande ist seinen Beruf auszuüben. Da steht dummerweise noch nicht einmal etwas von Prozenten und genaugenommen bedeutet das sogar, dass man seinen Beruf zu 100% nicht mehr ausüben kann.

Ein Unternehmen der Privaten Krankenversicherung kann eine Krankentagegeldversicherung im Leistungsfall nicht kündigen. Bei einer separaten Krankentagegeldversicherung (ohne Vollversicherung) kann in den meisten Fällen ein Versicherungsunternehmen aber dann kündigen, ohne Angabe von Gründen, wenn die ersten drei Versicherungsjahre noch nicht verstrichen sind. Es gibt wenige Versicherer am Markt die auf dieses ordentliche Kündigungsrecht verzichten.

Bei der Gelbe Schein Regelung hat jeder Versicherer eine eigene max. Leistungsdauer festgelegt. Ich kenne 12 Monate und 18 Monate. Außerdem wird bei der Gelbe-Schein-Regelung verlangt dass man eine bestimmte Anzahl von Monaten krank ist und hier kenne ich nur die Regelung 6 Monate.

Ihre letzte Frage verstehe ich nicht!

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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