Krankenversicherung- Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze

23.01.2006 11:44:08

Guten Tag in die Runde,

ein Kunde hat sich zum 01.01.2005 aufgrund Überschreiten der
Versicherungspflichtgrenze privat versichert.
Zum 01.01.2006 wird nun fstgestellt, dass er die Versicherungs-
pflichtgrenze unterschreitet und wollte sich nun entgültig
von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen
und weiterhin privat versichert bleiben. Der Arbeitsplatz
ist nach wie vor der gleiche.

Die gesetzliche Kasse teilt nun mit, dass eine Befreiung
nicht in Frage komme, da noch keine Vorversicherungszeit
von fünf Jahren erreicht sei.

Bei Rückfall aufgrund Arbeitslosigkeit kenne ich diese
Regelung! Hat jemand den entsprechenden Gesetzestext und
die notwendigen §§ zur Hand. Danke für die Mithilfe?

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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