Krankenzusatzversicherung

26.01.2006 11:50:43

Hallo Liste,

eine Frage an die Krankenzusatzexperten:

Kunde geht mit seinem Kleinkind (gesetzlich versichert incl. Zusatz SG1 von
der SDK) zum Arzt wegen irgendwelchen Beschwerden. Dieser weisst ads Kind
stationär ein.
Aufgrund des schlechten Rufes der Kinderklinik vor Ort entscheiden die
Eltern sich dazu, nach Basel (Schweiz) zu gehen.
Dort wird das Kind erneut untersucht, behandelt und entlassen, stationäre
Unterbringung nicht notwendig.

Frage: Muß die SDK nun nicht bezahlen? Es war ja eine stationäre Einweisung.
Ich hatte gedacht, das würde reichen, es muß nicht zwingend eine stationäre
Unterbringung erfolgen, sondern die Einweisung könnte ja auch reichen. Die
SDK sieht das logischerweise anders. Wenn die SDK nicht bezahlen muß, gibt
es dann ggfls. eine andere Gesellschaft, die laut Ihren Tarifbedingungen
bezahlen müßte, ohne daß man auch einen ambulanten Zusatz macht?

Freue mich auf Ihre Hilfen

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Mit freundlichen Gruessen

[Name ausgeblendet]

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