Krankheits-BU Fall im verhältnis zum Arbeitsvertrag
ich wünsche allen Kollegen Gutes Neues Jahr,
ich brauche Tipps zu folgendem Sachverhalt:
-Kundin ist seit 12 Monaten wegen Depression krankgeschrieben und bezieht Krankengeld von der GKV
-seit Weihnachten wurde Alzheimer diagnostiziert, eine Rückkehr in Arbeit unmöglich
Nach meinen Informationen zahlt die GKV 1 1/2 Jahre max, aber was passiert dann?
-beantragt die GKV von sich aus Rente aus der GRV?
-was passiert mit dem noch ungekündigten Arbeitsvertrag?
-kann es sein, daß eine Kündigung erst nach Einstellung der Krankengeldzahlung erfolgen kann?
-kann es sein, dass zwischen Einstellung der Kankengeldzahlung und Rentenbezug eine Zeit liegen kann ohne Bezüge?
-kann es sein, dass der Arbeitsvertrag nach Einstellung der Krankengeldzahlung ohne Lohnzahlung bis zu Kündigung fortbesteht, wer kann und muss gegf. überhaupt kündigen?
Danke für alle Tipps,
Ihr
[Name ausgeblendet]
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