Kundenübertragung mit Maklervollmacht

27.10.2004 15:41:27

Sehr geehrte Listenteilnehmer,

in folgendem Fall hätte ich gerne einmal Ihre Meinung.
Ein Verbund unabhängiger Finanzdienstleister aus Oberursel teilte im Juli 2004 mit, daß Verträge der Schweizerischen Rentenanstalt für Makler, die keine direkte Anbindung an diese haben eine Betreuung über den Pool erfolgen kann - bitte Maklervertrag und Antrag auf Übertragung einreichen.
Nachdem ich einen Kunden am 1.9.2004 mit Maklerauftrag aus 1986 eingereicht hatte erhielt ich am 21.10.2004 die Mitteilung des Unternehmens - Zitat: anbei erhalten Sie die Maklervollmacht, die von der SRA nicht akzeptiert wurde zurück. Laut SRA sind die Maklervollmachten zu alt. Die Verträge können erst umgeschlüsselt werden, wenn die vorgelegten Maklervollmachten nicht älter als 1 Jahr sind. Zitat Ende.
Ich kenne keinen Gesetzestext der hier Anwendung finden könnte - ist Ihnen etwas bekannt?
Könnte es sich hier um schlecht ausgehandelte Vereinbarungen zwischen 2 Unternehmen handeln - oder aber nur um Schikane?
Danke für Ihre Antworten.

[Name ausgeblendet]

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