LV Tilgungsaussetzung

24.03.2004 17:08:26

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ein Kunde hat 1999 eine Kapital-LV gegen Einmalbeitrag/Depot bei der
Victoria abgeschlossen,Laufzeit maximal 16 Jahre.
Diese sollte zur Finanzierung einer Immobilie dienen, was aber
seinerzeit nicht zustande kam.

Jetzt soll eine Immobilienfinanzierung gegen Tilgungsaussetzung damit
unterlegt werden. Laut Bank muß der Verwendungszweck der LV ans
Finanzamt gemeldet werden, da die VSU über 50.000 Euro liegt.

Das Finanzamt sagt, diese Verwendung der LV führe zur
Steuerschädlichkeit und die Zinserträge müßten rückwirkend und
zukünftig versteuert werden.

Stimmt das???????????

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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