Lebensversicherung für Hobbypilot inklusive Kunstflug

29.09.2004 10:25:31

Hallo Kollegen,
mein Kunde ist Hobbypilot mit Flugscheinen u.a. für Motorflug.
Ein Antrag auf Risiko-LV bei Gerling ergab eine Nachbearbeitung, in der
Gerling vom Kunden den Ausschluss von Kunstflügen verlangt.
Der Kunde argumentiert nun, dass im Versicherungsfall Gerling die
Leistung verweigern kann mit dem Argument, er habe einen Kunstflug
durchgeführt, auch wenn er ein ganz normales Flugmanöver durchgeführt
hat. Es läßt sich praktisch nachträglich nicht nachweisen, ob es ein
Kunstflug- oder Normalmanöver war. Demnach könnte Gerling eigentlich
immer, außer bei klar technischen Ursachen, den Todersfallschutz
verweigern. Damit wäre die Versicherung sinnlos.
Hat jemand schon einmal bei einem Hobbypiloten das Todesfallrisiko ohne
Ausschluss von Kunstflügen versichert und ggfls. bei welchem VU?

[Name ausgeblendet]

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