Leistung Hufelandverzeichnis

19.02.2014 21:07:17

Hallo Listenteilnehmer,

welche Tarife leisten - und ggf. unter welchen Voraussetzungen, welche
Erkrankungen - in der Vollversicherung oder der Zusatzversicherung zur GKV
für die Behandlung "Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach Professor Manfred
von Ardenne" (SMT).

Es handelt sich um ein alternatives (nicht schulmedizinisches) Verfahren,
das im Hufelandverzeichnis aufgeführt ist.

In normalen Tarifen sieht § 4 (6) MB/KK vor, dass Alternativmethoden zur
Schulmedizin bezahlt werden, wenn sie sich in der Praxis als genauso wirksam
erwiesen haben, oder wenn (z. B. bei unheilbaren Krankheiten,
Unverträglichkeit oder weil sie im Einzelfall versagt haben)
schulmedizinische gar nicht zur Verfügung stehen. Auch dann wird aber
natürlich verlangt, dass für eine Wirkung zumindest eine gewisse, wenn auch
nicht mal überwiegende, Wahrscheinlichkeit besteht. Man wird ja keine
alternativen Methoden auch bei unheilbaren Krankheiten bezahlen, wenn diese
sozusagen erwiesenermaßen wirkungslos sind.

Viele angefragte Versicherer haben sich wegen SMT dahingehend geäußert, dass
dieses Verfahren nicht bezahlt wird, weil es wirkungslos ist. oder weil
seine Wirkung nicht erwiesen ist, wobei dabei gar nicht einmal nach der
Diagnose gefragt wurde - d. h. die Aussage des Versicherers ist, das
Verfahren wirkt niemals, egal für welche Krankheit, und ist deshalb auch
niemals erstattungsfähig.

Andere verweisen auf die Einzelfallprüpfung, wenn eine Behandlung ansteht -
dafür kann man sich nichts kaufen, wenn dann halt nur in jedem Einzelfall
festgestellt wird, dass die Behandlung mangels Wirksamkeit ncht bezahlt
wird.

Es gibt Tarife (z.B. bei Hallesche), die ausdrücklich nach den Bedingungen
für gewisse (als wirksam erachtete) Alternativverfahren leisten, aber nicht
für SMT.

Andere Tarife, die ausdrücklich die Verfahren nach dem Hufelandverzeichnis
als grundsätzlich erstattungsfähig vereinbaren - aber den § 4 (6) nicht
abdingen. Da im Hufekandvberezchnis sowohl - je nach Krankheit - wirksame
wie ggf. völlig unwirksame Verfahren enthalten sind, bietet das natürlkch
keine Sicherheit, dass SMT überhaupt bei irgendwelchen Krankheiten bezahlt
wird, insbesondere wenn der gleiche Versicherer (der auch den Tarif mit
Hufelandverzeichnis anbietet) an anderer Stelle bereits antwortet, dass SMT
"mangels Wirksamkeit" ohne Einschränkung niemals bezahlt wird.

Mindestens ein Versicherer mit Hufelandverzeichnis sagt sogar ausdrücklich,
dass der Einschluss des Hufelandverzeichnisses keine Aussage darüber
bedeutet, dass konkrete Verfahren dieses Verzeichnisses wirksam sind und
bezahlt werden. Dann bleibt die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit bloße
Theorie mit Ablehnung wegen Unwirksamkeit in jedem konkreten Einzelfall nach
Prüfung.

Manche Versicherer haben auch statt des Verweises auf das
Hufelandverzeichnis eine Liste der "Erstattungsfähigen Alternativverfahren",
in der die SMT ausdrücklich genannt wird. Auch das bedeutet sicher nicht,
dass bei jeder beliebigen Diagnose SMT bezahlt wird, ohne dass dafür eine
Wirksamkeit auch nur irgendwie wahrscheinlich ist. Ob überhaupt und wann bei
konkreten Diagnosen SMT dann bezahlt wird, ist also doch auch unter diesen
Voraussetzungen sehr ungewiss.

Einige Versicherer verzichten sogar bei Verfahren nach dem
Hufelandverzeichnis ausdrücklich auf die Anwendung des § 4 (6) MB/KK. Das
[Name ausgeblendet]t aber sicher auch nicht, dass SMT immer bezahlt wird, bei jeder
Diagnose, auch wenn eine Wirksamkeit ausgeschlossen ist. Wenn der gleiche
Versicherer also von der Unwirksamkeit von SMT unterschiedslos bei allen
Diagnosen ausgeht, dann wird er auch bei ausfdrücklicher
Erstattungsfähigkeit aller Verfahren der Hufelandliste und Verzicht auf die
Anwendung des § 4 (6) für diese Verfahren am Ende doch in jedem konkreten
Einzelfall zum Ergebnis kommen, dass SMT mangels Wirksamkeit nicht bezahlt
wird. Theoretisch wäre es nicht ausgeschlossen, in der Praxis aber je
Einzelfall dann doch.

Also einfach mal die Frage an die Praktiker:

Wer hat die Erfahrung gemacht, dass (wo in welchem Tarif unter welchen
Voraussetzungen, mit oder ohne Anekennung einer Leistungspflicht, in voller
Höhe oder als Zuschuss, Zusatz- oder Vollversicherung) jemals eine
SMT-Behandlung von der PKV bezahlt wurde?

Oder wer hat ein Statement eines Versicherers dazu, das belastbar ist, also
nicht nur der Art, dass man es im Einzelfall prüfen werde? Oder hat ein
PKV-Unternehmen jemals - bei welcher Diagnose - das SMT-Verfahren als mit
einer gewissen (nicht mal unbedingt überwiegenden) Wahrscheinlichkeit ( also
"möglicherweise") als wirksam (und ggf. damit erstattungsfähig) anerkannt -
und ggf. auch (wenigstens teilweise) bezahlt, und sei es aus so etwas wie
Kulanz oder weiter Ausschöpfung eines Ermessensrahmens?

Oder handelt es sich hierbei - speziell bei den Tarifen, die die SMT
ausdrücklich als (grundsätzlich) erstattungsfähig aufführen, trotzdem um so
etwas wie ein Phantom oder eine Mogelpackung? Nach dem Motto: Klar können
Sie die Prinzessin und das halbe Königreich kriegen. Sie müssen nur vorher
noch die zwei Riesen, das Einhorn und den Drachen einfangen und aus dem
Stand ohne HiIfsmittel die Dreimeterlatte überspringen.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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