Lustich - Kündigungsablehnung

27.03.2006 21:24:05

Hallo kollegen,

Folgende situation:

Am 14.02. VGB per einschreiben gekündigt
Fälligkeit laut VS-Schein 17.05.
Am 15.02. postfachabholung des einschreibens laut sendungsverfolgung
Am 17.03!!! erfolgt kündigungsablehnung wegen nichteinhaltung der frist.

lustich ne :)

Ok, den sachbearbeiter diesbezüglich "wachmachen" werde ich aber mich
interressiert etwas anderes:

Hat sonst schon jemand mal einen entsprechend banalen versuch der ablehnung
erlebt? Auf der ablehnung ist nichteinmal, wie eigentlich bei
fristüberschreitung üblich, dass "angebliche eingangsdatum angegeben. Und
dann, schreiben genau einen monat nach fristablauf. Will mich ja nicht
zuweit aus dem fenster lehnen aber etwas methodik scheint mir dabei ;)

gruß

[Name ausgeblendet]

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