Mahnung nach §39

16.09.2005 19:26:47

Verehrte Kollegen,

VN bekommt Mahnung für K-Vers. nach §39 VVG. Offener Betrag ca. 500,- €.
VN zahlt 300,- € sofort. Versicherungsschutz wurde seitens Versicherer
dennoch "unterbrochen" und erklärt Fortführung des Vertrages, erst wenn
Restbetrag beglichen ist.

Vorgehensweise korrekt?

Es grüßt

[Name ausgeblendet]

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