Makler haben keine Dreieecksbeziehungen ...

05.02.2009 13:12:40

... jedenfalls keine beruflichen! :D

In letzter Zeit mehren sich wieder die Versuche von Versicherern und
Kollgenen solche Konstrukte darzustellen.
Erstere machen dies aus Kalkulation um die Verträge uniformierter Kollegen
früher oder später zu kapern, letztere aus Unsicherheit, Uninformiertheit
unnd manchmal sogar aus Dummheit.

Makler sind Vermittler im eigentlichen Sinn, d.h. sie stehen zwischen
Anbieter und Nachfrager.
Verschieben können dies Gesetzgeber, die Rechtssprechung und die Märkte.

Wer das Sachwalterurteil von 1985 und auch die Änderungen des VVG 2008 ernst
nimmt dem bleibt nur eine Lösung:
Der Makler ist Sachwalter und Beauftragter des Kunden.
Rechte und Pflichten wie bekannt.

Also kein Vermittlungsauftrag durch den Versicherer (damit wären wir
Handelsmakler),
sondern durch den Kunden (damit sind wir bei nicht gewerblichen Kunden
Zivilmakler)
Marktusance:
Der Versicherer bezahlt die Courtage für den Courtageschuldner (!) VN!

Alles andere ist Mumpitz.
Zu empfehlen ist ein entsprechender Aushang in den Geschäftsräumen mit
Ausweis der marktüblichen Courtagen.
Findet man in jeder Sparkasse hinter irgendeiner unsichtbaren Säule
versteckt ...
Diese AGB kann man auch zum Bestandteil von Makleraufträgen machen.

Ideal wäre wenn sich jeder Versicherer durchringen könnte Nettotarife
anzubieten.
Dann wäre das lästige Thema "Bezahlung durch den Versicherer" ganz vom Tisch
und der Kunde würde seine Courtage bezahlen.
Wer sich dem Kunden gegenüber nicht durchsetzen kann, wird das bei
Versicherungen auch nicht tun können und kann somit höchstens noch Vorstand
eines Versicherers werden.

Für Versicherungen mit festen bzw. unbestimmten Laufzeiten braucht man dabei
keine Unterschiede machen.
Letztere prolongioeren sich bekanntlich automatisch und damit prolongiert
sich auch die Vermittlung(svergütung).
Oder es erfolgt eine Änderungskündigung - und sei es nur der
Vermittlerwechsel (Makler => Makler; Agent => Makler; Maker=> Agent; alles
ist so ganz einfach darstellbar).

Man kann das Alles wunderbar und einfach im Rahmen der bestehenden Gesetze
und Urteile regeln.
Zur Zufriedenheit von Kunden, Maklern und (!) Versicherern.

Ich agiere inzwischen mit einer Courtageannahmeerklärung.
Eine Seite kurz und ein wunderbares Gegenstück zur Courtagezusage.
Die besten Courtagezusagen haben meist auch immer nur eine Seite.
Und da passt selbst die salvatorische Klausel wunderbar drauf!

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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