Makler- undBauträgerverordnung - Berlin verneint Beendigung der Prüfpflicht
27.07.2005 10:49:05
Hallo liebe Kollegen,
nach der Diskussion der letzten Tage zur Abgabeverpflichtung des
Prüfberichtes nach MABV für die Vermittlung von Investmentfonds habe ich
direkt mein Gewerbeamt angeschrieben.
Heute kam die Antwort: Für die Vermittlung von Investmentfonds besteht
weiterhin die Prüfverpflichtung. Lediglich für die Vermittlung von
Immobilien und Darlehen wurde die Prüfverpflichtung aufgehoben.
Mit freundlichem Gruß
[Name ausgeblendet]
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