Maklerauftrag / VR will Schriftwechsel nicht über Makler führen

02.03.2010 12:54:39

Sehr geehrte Kollegen,

ich habe dem VR, von dem ich bisher keine Courtagezusage habe, den Maklerauftrag samt Maklervollmacht zugeschickt und gebeten, Verträge auf einen Pool zu schlüsseln. VR antwortet Folgendes:

"Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie von unserem Versicherungsnehmer mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt wurden...

Grundsätzlich senden wir sämtlichen Schriftverkehr, alle Dokumente und Beitragsrechnungen an unsere Kunden bzw. die bestandsführende Agentur. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch, die Unterlagen an Ihre Anschrift zu senden, erst nach erfolgter Bestandsübertragung folgen können.

Wegen der gewünschten Bestandsübertragung bzw. Aufnahme einer Zusammenarbeit haben wir die für Sie zuständige Filialdirektion eingeschaltet"

Es ist nicht ganz nachvollziehbar, warum der Versicherer den Schriftverkehr erst nach erfolgter Bestandsübertragung bzw. Aufnahme einer Zusammenarbeit führen will.

Gibt es hier jemanden, der diese sturen Köpfe mit einem handlichen Paragraphen überzeugen konnte?

Gruss

[Name ausgeblendet]

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