Maklerhaftung bei Stornierung wegen Nichtzahlung

16.06.2004 12:31:41

Sehr geehrte KollegInnen,
glücklicherweise habe ich nur 2 oder 3 Mandanten,
die häufig in den Mahnlisten der Versicherer erscheinen,
oder in einem Fall, bei dem der Versicherer wegen
Nichtzahlung kündigt, mit den bekannten Problemen bei
einer evtl. Neueindeckung.
Wie beurteilen Sie in diesem Fall die Haftung, insbesondere,
wenn der Vertrag deshalb nicht neu eingedeckt werden kann?
Zusatzfrage: Wie verhalten Sie sich gegenüber einem
solchen Kunden? Maklervertrag kündigen?
Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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