Maklerhaftung für Widerrufs-Ausschluss in Rechtsschutz

14.05.2015 20:46:32

Hallo Listenteilnehmer,

der Widerruf von Darlehensverträgen und Lebensversicherungen ist ein
aufstrebendes Geschäftsmodell von Anwälten. Nach dem folgenden Textauszug
ist damit zu rechnen, dass dazu auch Haftungsklagen gegen Makler gehören
werden, sollte eine Rechtsschutzversicherung des Mandanten dieses Risiko
ausgeschlossen haben - dann muss u.U. der Makler für die Rechtsschutzkosten
bei Widerruf aufkommen. Die zusätzlichen Anwaltshonorare für Klagen gegen
Makler könnten das auf Honoraroptimierung abzielende Geschäftsmodell
betreffender Anwälte fördern.

So schreibt die Rechtsschutz-Union

"Neue Rechtssprechung des BGH zu Widerrufen bei Darlehens- und
Lebensversicherungsverträgen

Zum Schluss haben wir noch eine weniger schöne Nachricht. Aufgrund einer
neuen Rechtsprechung durch den BGH gibt es für einzelne Anwälte ein neues
Geschäftsmodell. Es geht um den Widerruf von Lebensversicherungen bzw.
Darlehen aus formalen Gründen. Der Eintritt des Versicherungsfalls liegt
hier laut Meinung des BGH nicht zu dem Termin, zu dem der Formfehler
begangen wurde, sondern erst wenn ein Widerruf zurückgewiesen wird. Dadurch
sind Vertragsabschlüsse mit dem Ziel einen Rechtsstreit zu führen
vorprogrammiert und auch schon erkennbar.

Aus diesem Grund werden wir dieses Rechtsrisiko ab 10.06.2014 vom
Versicherungsschutz ausschließen:

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem
Widerruf von
- Versicherungsverträgen oder
- Darlehensverträgen,
die vor Beginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen bzw. aufgenommen
wurden, ist nicht versichert."

Rechtsanwalt Hilpüsch schreibt dazu:

"Das hat Auswirkungen auf Kunden, die eine Rechtsschutzversicherung neu
abschließen wollen oder ihren Anbieter wechseln. Aber auch
Versicherungsvermittler, insbesondere Versicherungsmakler, sollten bei einer
Umdeckung diesen Punkt beachten. Generell gilt, dass die Unterschiede
zwischen den ARB 2012 zu den Vorgänger-ARB immer akribisch zu prüfen sind.
Klärt z.B. ein Versicherungsmakler dies nicht ab, kann er im Rahmen einer
"Quasi-Deckung" haften."

aus:
http://blog.awoka.de/2014/06/rechtsschutz-union-schliesst-deckung-fuer-vertragswiderruf-au

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.05.2015 12:01:54

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],
sehr geehrte Listenteilnehmer,

auf die Problematik des Kaufes von Leads zu RS-Policen von RAen hatte ich
bereits hingewiesen.
Dass es sich hierbei um ein systematisch betriebenes Geschäftsmodell handelt
hat Herr [Name ausgeblendet]mehrfach schriftlich bestätigt.
Das der Nutzen (Mehrerlös aus der Abwicklung) solcher Rechtsstreitigkeiten
bei "normalen" Policen trotz BGH-Urteil mit den Kosten (Gericht, RA,
Gutachter) nicht in Relation steht ist ebenfalls evident.
Deswegen braucht "man" eine RS-Police um die beteiligten RAe & Gutachter zu
füttern - würde der Mandant selbst zahlen wäre unter Hinweis auf die
mögliche oder gar wahrscheinliche Unterdeckung vom Prozeß abzuraten.
Bei einer Unterdeckung (Kosten höher als Nutzen) käme der RA andernfalls in
den unangenehmen oder gar begründeten Verdacht nur an die eigene Tasche
(ganz besonders bei Vergleichen) und nicht an die seines Mandanten zu
denken. Gar nicht gut bei einer Sachwalterhaftung, das könnte das nächste
Geschäftsmodell für findige Juristen werden:
Die beteiligten RAe und Gutachter zu verklagen ... ;)

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

stellen Sie doch einfach eine Liste mit in Frage kommenden RS-Versicherern
auf und lassen die die RAe auf deren Briefkopf selbst verteilen. Die
beteiligten Damen und Herren RAe, die von der Seriosität Ihres
Geschäftsmodelles überzeugt sind, sollten keine Probleme haben die im
Anschluss an die "unverbindliche Erstberatung" an die "zukünftige"
Mandantschaft zu verteilen.
Ist doch ganz einfach, oder? :D
Sollten sich allerdings die RAe scheuen Ihren ("zukünftigen") Mandanten
derart zu "helfen", dann fragen Sie die Damen und Herren warum ... :D :D :D
Und wenn Sie keine Ahnung haben welche Versicherer in Frage kommen gehen Sie
zu einer Verbraucherberatung und lassen sich dort für kleines Geld eine
Auswertung ("Liste") machen. ;)
Die Maklerhaftung macht den meisten Kollegen sicher keine Sorgen, da die
Frage nach Kapitalanlagen in den verwendeten Analyseprogrammen auf dem
Risikoerhebungsbogen genauso auftaucht wie in der anschließenden Auswertung.
:D
Hilft natürlich nicht, wenn man nicht weiß wonach man schauen muss und
beispielsweise wie Sie eine Kapitallebensversicherung nicht unter
Kapitalanlagen subsumiert ... ;)

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

vielleicht verkaufen Sie Herrn [Name ausgeblendet]paar Anzeigen - oder darf man
hier kostenlos in eigener Sache Dauerwerbung machen?

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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16.05.2015 14:07:10

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

auch wenn ich als Gutachter damit durchaus gelegentlich befasst bin, ist es
nicht MEIN Geschäftsmodell - ich kenne es nur am Rande. Meine Kosten als
Privatgutachter übernimmt ohnehin kein Rechtsschutzversicherer - dies ist
schlicht nicht versichert.

Der Versicherungsnehmer wendet sich normalerweise auch nicht an seinen
Anwalt, und selbst wenn, folgt er auch nicht so einfach seiner Empfehlung,
den Lebensversicherungsvertrag zu widerrufen. Vertrauen hat er hingegen zu
seinem Versicherungsvermittler - und daher setzen Initiatoren hier an, und
der Vermittler hilft beim Widerruf. Also bei Vermittlern mit großen
LV-Beständen aus früheren Jahren, die aber bei Versicherern liegen, von
denen sich der Vermittler aus welchen Gründen auch immer getrennt hat -
z.B., weil sie einfach nur noch eine schlechte Verzinsung liefern. Dass dann
die erzielten Lebensversicherungszahlungen ggf. neu angelegt werden können,
ist ein zusätzlicher Anreiz. Das funktioniert in großem Umfang, ganz anders,
als wenn ein Anwalt sich selbst um einzelne Mandate bemühen müsste. Die
Kundenkontakte des Vermittlers bestehen ja schon, und ein
Vertrauensverhältnis. Das selbstverständlich keinesfalls missbraucht werden
soll, sondern nur zu Besten des einzelnen Versicherungsnehmers genutzt. Dies
nach dem Grundsatz, das der Makler der beste Verbraucherschützer ist, und
wegen seiner Haftung dies auch ernst nimmt.

Der Initiator finanziert alle Kosten und übernimmt das komplette Risiko -
gegen eine Erfolgsbeteiligung von z.B. 40 % dessen, was über den normalen
Rückkaufswert hinaus vom Lebensversicherer durch Widerruf erzielt wird. Dies
jedenfalls, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht bzw. neu
abgeschlossen wird (die aber nun mal nicht alles - s.o. - übernimmt). Wenn
es den Weg über die RSV gibt und es dem Kunden hilft - weshalb soll man das
weglassen, zumal wenn man der Makler ist, der den Kunden mit seiner
Lebensversicherung betreut und diese vielleicht sogar vor langen Jahren ab
1995 vermittelt hatte?

Es stellt sich daher auch keinerlei Problem einer Unterdeckung der Kosten
aus dem Ertrag auf Ebene des Versicherungsnehmers.

In den Fällen, wo der Kunde schon in der Vergangenheit gekündigt hatte und
jetzt widerruft, stellt sich die Frage von möglichen Nachteilen durch
Kündigung nicht. Ebenso nicht in den Fällen, wo der Kunde durch Kündigung
dringend benötigtes Geld sich verschafft, und daher widerruft und hilfsweise
gleichzeitig kündigt. In allen anderen Fällen.- und das sollte die Regel
sein - wird nur widerrufen aber ausdrücklich nicht gekündigt - akzeptiert
der Versicherer dann den Widerruf nicht, läuft der Vertrag einfach weiter,
bis die Frage des Widerrufs gerichtlich oder außergerichtlich geklärt ist.
Damit treten keine Nachteile einer Nur-Kündigung ein.

Vorteil für den Anwalt zudem: der Streitwert, den der Anwalt berechnen darf
und die RSV übernehmen muss, richtet sich dann nicht nur nach der Differenz
zwischen Forderung bei Widerruf und dem Rückkaufswert, sondern nach dem
vollen Betrag bei Widerruf, ist also oft rund doppelt so hoch.

Da weder Gutachter noch Anwalt von dem Mandanten hören, bevor der Widerruf
erfolgt ist, haften diese auch dafür nicht - alleine der Versicherungsmakler
ist erstmal in der Verantwortung. Das wäre er aber ohnehin, gerade auch
dann, wenn er seinen Kunden nicht über die Widerrufsmöglichkeit informiert.
Ich denke, dass Makler mit dieser Haftungsproblematik bestens umgehen
können - irgendeine Empfehlung (kündigen/nicht kündigen oder
widerrufen/nicht widerrufen) müssen sie ja ohnehin geben, wenn sie einen
Kunden betreuen.

Mal abgesehen davon, dass das Modell natürlich voraussetzt, dass ein
Überschuss über den Rückkaufswert erzielt wird, so dass der Initiator mit
seinem 40 %-Anteil tatsächlich etwas realisiert: Bei Widerruf gibt es die
vollen Beiträge zurück zzgl. Zinsen und abzüglich der Risikobeiträge, die
zwischen ca. Null bei einer Rentenversicherung und vielleicht ca. 4 % bei
einer Kapitallebensversicherung liegen. Wenn Sie das mit einem Rückkaufswert
bei Kündigung im ersten Drittel der Vertragsdauer vergleichen, werden Sie
sehen, dass ein Widerruf regelmäßig mehr bringt, bis zu mehr als dem
Doppelten.

Kein Initiator würde sich wegen 40 % von Nichts die Mühe machen.

Dass es auf Dauer nicht funktioniert, wenn ein größerer Vermittler vielen
Kunden stets die gleichen RSV ohne Wartezeit vermittelt, die dann gleich
einen RSV-Fall wegen Widerruf einer LV haben, dürfte klar sein. Daher ist
ein unauffälliger Weg vorzuziehen, bei dem diese Fälle in einer größeren
Zahl anderen RSV-Geschäfts vermischt sind. Also nicht bei je einem
Vermittler konzentriert auffallen, von dem der Rechtsschutzversicherer dann
womöglich keine Anträge mehr annimmt.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.05.2015 21:30:05

"...Vertrauen hat er hingegen zu seinem Versicherungsvermittler - und daher
setzen Initiatoren hier an, und der Vermittler hilft beim Widerruf...."

".....Dass dann die erzielten Lebensversicherungszahlungen ggf. neu angelegt
werden können, ist ein zusätzlicher Anreiz..."

"... Das funktioniert in großem Umfang, ganz anders, als wenn ein Anwalt
sich selbst um einzelne Mandate bemühen müsste"....

"...Das selbstverständlich keinesfalls missbraucht werden soll, sondern nur
zu Besten des einzelnen Versicherungsnehmers genutzt. Dies nach dem
Grundsatz, das der Makler der beste Verbraucherschützer ist, und wegen
seiner Haftung dies auch ernst nimmt...."

".....alleine der Versicherungsmakler ist erst mal in der Verantwortung. Das
wäre er aber ohnehin, gerade auch
dann, wenn er seinen Kunden nicht über die Widerrufsmöglichkeit
informiert...."

"....Dass es auf Dauer nicht funktioniert, wenn ein größerer Vermittler
vielen Kunden stets die gleichen RSV ohne Wartezeit vermittelt, die dann
gleich einen RSV-Fall wegen Widerruf einer LV haben, dürfte klar sein...."

"...Daher ist ein unauffälliger Weg vorzuziehen, bei dem diese Fälle in
einer größeren Zahl anderen RSV-Geschäfts vermischt sind. Also nicht bei je
einem Vermittler konzentriert auffallen, von dem der Rechtsschutzversicherer
dann
womöglich keine Anträge mehr annimmt...."

"Verfolgt man (s)eine(n) Weg und möge er noch so falsch sein , muss man mit
sich selber ausmachen was daraus
entsteht und die auch noch so negativen Konsequenzen tragen, egal was es
mich kostet . Gefährlich wird es aber dann wenn ich andere Menschen auch
davon überzeugen möchte. Dann habe ich auch ihre negativen Konsequenzen
mitzutragen . Egal was auch dies mich kostet " (Warren Buffet 2013 nach
einer Fehlinvestition die zwei engen Freunden
wegen seiner anhaltenden Empfehlung hohe private Einlagen kostete , die er
ohne Diskussion ausglich )

In den allein oben ausgeführten Ausführungen von ihnen habe ich soviel
Fehlinformationen zur Thematik der (Ursprungs)Haftung Vermittler,
Mehrfachagenten und Makler, zur Empfehlung / Tippgebung Grundsätze ,
Auslegungen von BHG Urteilen und den vertraglichen geregelten Handlungen von
Vermittlung und Zusammenarbeit Vermittler - Versicherer herausgelesen , das
dies einfach nur dem Unwissen zur dieser Thematik zu zuschreiben ist. Ich
will es jedenfalls hoffen..

Des weitern wird auf die Dummheit der RS Gesellschaft bei Annahme bei
Anträgen ( *Ironie an : ..auch diese verfolgen hier in vollem Umfang das
dvb Forum mit..*Ironie aus) und zu übersehenden Schadenshäufigkeiten
spekuliert ,die schon lange nicht mehr existent ist !

Das sie hier keine Lobby dafür finden sollen ihnen mehr als klar geworden
sein . Hören sie einfach auf dafür Werbung zu machen ,damit wir uns wieder
wichtigen Problematiken des Vermittlerlebens widmen können..

Hochachtungsvoll

Versicherungs - Makler Esser

[Name ausgeblendet]

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16.05.2015 22:47:29

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

"vertraglichen geregelten Handlungen von Vermittlung und Zusammenarbeit
Vermittler - Versicherer "

seit wann haben denn Makler Verträge mit Versicherern, die sie zu
irgendetwas gegenüber dem Versicherer verpflichten, statt dass sie
ausschießlich die Interessen jedes einzelnen ihrer Kunden vertreten, ohne
Rücksicht auf dem evtl. entgegenstehende Interessen des Versicherers?

Den Makler will ich sehen, der später dem Richter sagt, er habe nicht alles,
was möglich war, für seinen Kunden getan, weil er meinte, auf einen
Versicherer Rücksicht zu nehmen, oder gar mit diesem einen Vertrag hatte,
der ihn am uneingeschränkten Einsatz für seinen Kunden hinderte!

Rechtsschutzversicherer sind zu klug, als dass sie jedes absehbare Risiko
ausschließen wollten. Denn damit würden sie das Feld für Prozessfinanzierer
als Alternative bereiten und sich so sukzessive selbst das Wasser abgraben.
Selbst wenn es daher eine Möglichkeit gäbe, einem auf sich zurollenden
Risiko auszuweichen, ist es fraglich, ob man dies überhaupt wollen soll,
oder es nicht einfach sehenden Auges akzeptiert.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.05.2015 23:12:39

Herr [Name ausgeblendet],

wie immer muss ich feststellen , das ihnen die Praxis und derer komplexen
vertraglichen und allgemeinen Handlungsweisen vom Zusammenspiel Kunde,
Vermittlung, VR völlig fremd sind, weil sie nicht darin arbeiten und nur bei
Gericht einzelne Auszüge ersehen können , in denen eine Partei der Meinung
ist das derjenige dagegen verstoßen hat..

Sie sind PKV Gutachter , daran sollten sie festhalten.

Vor Gericht zählen nicht Meinungen sondern unterschriebenen Fakten und nicht
hätte ,wollte, hab..
Gott sei Dank entscheiden RS nicht nach denen von ihnen gedachten Mustern !

Aber bevor sie wieder auf eine andere Thematik ablenken , hinein
interpretieren in etwas was nicht ist , kann , soll ..

Lassen sie doch einfach die Werbung !

..und damit hat auch diese Diskussion meinerseits ein Ende ! Wenn Sie ein
Profi sind lassen sie einfach mal die Antwort so stehen !

Good Night !

P.Esser

[Name ausgeblendet]

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17.05.2015 11:59:46

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ja, danke, ich glaube ich habe es ungefähr verstanden.

Dem Kunden, der es in Erwägung zieht, vielleicht einmal später seine
Lebensversicherung zu widerrufen, kann man über ein Informationsportal noch
vor jedem Anwaltskontakt empfehlen, eine Rechtsschutzversicherung bei einem
geeigneten Rechtsschutzversicherer abzuschließen.

Wenn diese zustandekommt, wird sie auch nach Widerruf leisten müssen, da
erst dann der Versicherungsfall eingetreten ist, der auch nicht vorhersehbar
war, weil er erst durch die noch ungewisse Ablehnung des Widerrufs durch den
Lebensversicherer eintritt, und der Kunde ja auch nicht weis, ob denn seine
Lebensversicherung überhaupt widerrufbar ist.

Etwa wie wenn jemand eine Vermieterrechtsschutz abschließt, weil er
demnächst vielleicht (wenn es der Mietspiegel hergibt) die Miete erhöhen
will, und befürchtet, dass der Mieter dies womöglich nicht akzeptieren
könnte.

Der Versuch, eine solche RSV über einen Versicherungsmakler zu erhalten, ist
hingegen aus bestimmten Gründen nicht zu empfehlen, weil es in der Beziehung
des Maklers zum Versicherer und zum Kunden allzu komplexe auch vertragliche
Zusammenhänge gibt, die dies unratsam bis wenig erfolgversprechend
erscheinen lassen.

Daher sollte das Informationsportal eine Liste in Frage kommender
Rechtsschutzversicherer enthalten und empfehlen, sich bundesweit nur an den
örtlichen Versicherungsvertreter bzw. eine Agentur des Versicherers zu
wenden, aber auf keinen Fall an einen Versicherungsmakler.

Dies hat zudem den Vorteil, dass die betreffenden Anträge bundesweit über
Agenten gestreut sind, so dass kein RSV-Versicherer je eine Chance hat, sie
aus seinem übrigen Geschäft herauszufiltern.

Ich habe zwar ein paar mal in der Tiefe nachhaken müssen, aber Ihre Antwort
ist doch jetzt extrem hilfreich, um die Lösung zu finden, die tatsächlich
gangbar ist, gegenüber der avisierten über Makler, die allzu problematisch
erscheint. Dafür vielen Dank.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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18.05.2015 06:36:34

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Ich finde Ihr Statement interessant und gut.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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18.05.2015 09:36:49

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

immer wenn es weh tut weichen Sie der Frage aus. ;)

Beleghaft:
Welchen Vorteil hat der VN?
Welche Risiken hat der VN?
Warum legen RAe keine Listen für Mandanten aus?
Wann tritt der RS-Fall ein?
Und vor Allem: Cui bono?

Dafür kommt unverändert der Gegenangriff.
Schwingen der Angstkeule Sachwalterhaftung des Maklers und jetzt auch noch
der unlautere Versuch den Makler auf die Seite des Versicherers zu stellen.
Peinlich - weil für jeden Fachmann erkennbar einseitig.

Vor Allem:
Mit keiner Silbe lassen Sie erkennen, dass der Widerruf einer
Lebensversicherung viele Nachteile haben kann.
Die Gantiezinsen sind mehrfach gesenkt worden.
Die Kosten für den Risikoschutz sind bei höherem EA höher und damit steigen
die Kosten und sinkt der Sparanteil.
Bei einer Verschlechterung der Gesundheit drohen Aufgelder bzw. Ablehnungen.
Nur drei beleghafte Beispiele für Risiken und Nebenwirkungen.

Daneben sind für eine sachgerechte Information des VN einige Punkte mehr
anzusprechen und ggf. in die Überlegungen einzubeziehen, einige
entscheidende (insb. die Rendite) sind Unbekannte mit vielen Variablen und
damit nicht zweifelsfrei (viele "wenn-dann-Szenarien") zu beantworten.
Fragen, die jeder Sachwalter (egal ob RA, StB; Honorarberater oder Makler)
im Rahmen seiner Tätigkeit aufzuzeigen, zu protokollieren und in
Abhängigkeit vom Wunsch des VN zu vertiefen hätte.
Der einzige der an so einer Aufgabenstellung Freude haben dürfte ist der
Honorarberater, der auf Stundenbasis abrechnen kann.
RAe arbeiten mit Streitwerten und gerade bei kleinen Werten rutschen die
dann ganz schnell ins betriebswirtschaftliche Minus.
Der Mandant wird es umgekehrt sehen ...

Aus VN-Sicht:
Wie Mehrfach angedeutet dürfte sich so ein Widerruf in aller Regel für den
VN nicht lohnen!
Ausnahme sind VN in finanziellen Schieflagen die dringend Liquidität
brauchen und daher um jeden Preis möglichst viel zurückholen wollen.
Und VN die glauben jetzt anderweitig mehr Ertrag erzielen zu können und
Morgen und Übermorgen wieder die Pferde wechseln ...

Aus Maklersicht:
Eine Anfrage eines Kunden zu einer RS-Versicherung ist vor dem Hintergrund
immer unwirtschaftlich.
Solche Leute mit punktuellen Einzelinteressen sind ohnehin keine
Maklerkunden.
Anders sieht es im Bestand eines Maklers aus. Aber da sollte längst Alles in
trockenen Tüchern sein, da die RS-Versicherung zentraler Bestandteil eines
Kundenportfolios ist und die Entscheidung damit längst getroffen wurde und
der VN, der dem Makler gefolgt ist einen entsprechenden Schutz haben sollte.
Und da stellt sich die Frage nicht, der Makler wird seinen Kunden im Zweifel
entsprechend über Widerrufsrechte informieren.

Mein unverändertes Fazit:
Sie führen hier eine Diskussion mit vollkommen übertrieben Nutzenargumenten,
vernachlässigen jedes Risiko für den VN und versuchen Makler durch Druck für
dubiose Vermittlungsgeschäfte einzuspannen. Das ist höchst einseitig und
leicht zu durchschauen.
Vom einem Gutachter erwarte ich - wie von allen seriösen Marktteilnehmern -
eine sachkundige Argumentation auf Tatsachenbasis.
Letzteres bringt Mailinglisten und Foren weiter.
Schade, dass Sie diesen Weg trotz mehrfacher Aufforderung unverändert nicht
wählen.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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18.05.2015 10:58:32

Hallo Zusammen,

mittlerweile erhalte ich Rückmeldungen zu dieser Diskussion, mit der
Bitte, diese zu beenden und sogar Abmeldungen.

Bitte führen Sie die Diskussion intern weiter.

Gruß

[Name ausgeblendet]

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18.05.2015 11:15:27

"...Dem Kunden, der es in Erwägung zieht, vielleicht einmal später (????)
seine Lebensversicherung zu widerrufen, kann man über ein Informationsportal
noch vor jedem (!!!) Anwaltskontakt empfehlen, eine
Rechtsschutzversicherung bei einem geeigneten Rechtsschutzversicherer
abzuschließen...."

Da auch jeder RS Versicherer die Zugangswege seine Produktwelten über
Informations / Vergleichsportale "überwacht"
kann in keinem Fall von einer unauffälligen Möglichkeit gesprochen werden ,
(s)eine RS genau für diesen einen Schadensfall darüber abschließen zu können
! Interessenten können meist auf diesen Portalen nicht unterscheiden ob
dieser Leistungszusatz versichert ist und Wartezeiten bei Neuabschlüssen
sind obligatorisch !

"...Wenn diese zustande kommt, wird sie auch nach Widerruf leisten müssen,
da erst dann der Versicherungsfall eingetreten ist, der auch nicht
vorhersehbar war, weil er erst durch die noch ungewisse Ablehnung des
Widerrufs durch den Lebensversicherer eintritt, und der Kunde ja auch nicht
weis, ob denn seine Lebensversicherung überhaupt widerrufbar ist...."

Wenn die Lösung für Sie doch auf einmal so einfach ist , warum werden ich
den Verdacht nicht los ( und der anhaltenden
Werbung hier auf dvb im großen Stil RS Ausschlüsse zu tätigen ..) das es
ihnen besser gefallen würde , das ein Makler dem Kunden dies empfiehlt , mit
ihm abschließt ...? Richtig ! Da war ja noch etwas mit der Haftung . Ein
Portal haftet nicht dafür , nicht wahr ? Ein Makler ( bei Neuabschlüssen )
schon ..sehr perfide !

" ...Der Versuch, eine solche RSV über einen Versicherungsmakler zu
erhalten, ist hingegen aus bestimmten Gründen nicht zu empfehlen, weil es in
der Beziehung des Maklers zum Versicherer und zum Kunden allzu komplexe auch
vertragliche
Zusammenhänge gibt, die dies unratsam bis wenig erfolgversprechend
erscheinen lassen...." "....sich bundesweit nur an den örtlichen
Versicherungsvertreter bzw. eine Agentur des Versicherers zu wenden, aber
auf keinen Fall an einen Versicherungsmakler...."

Hach ..ich liebe ironische Untertöne ...Wie stellen Sie sich eigentlich
Statistiken von Gesellschaften zu Schadenshäufigkeit vor ? Ein großer Raum
mit PC Online- Stream Weltkugel ,auf der alle verzeichneten Eingänge von
Neuabschlüssen RS aufblicken ? "[Name ausgeblendet]" - "Ja, Sir"- "Schadensfälle Widerruf
LV letzten zwei Monate europaweit !?" - "Sir, um 0,8 % gestiegen !" - "Ok,
es wird Zeit den Boss zu informieren, da kommt was auf uns zu ! "

Das Makler eher darauf achten, wie und welche Produkte bedarfsgerecht an den
Kunden vermittelt werden ,kann einem nicht zum Umstand gewertet werden,
nicht in ein Geschäftsmodell investieren zu wollen, das jetzt schon nach
Falschberatung und Massen Schadensmeldung riecht..

..und wieder einmal ist die Welt, wie Sie mir gefällt ..

Können wir jetzt dieses leidige Thema und die Werbung dafür beenden , Herr
[Name ausgeblendet] . Danke !

In diesem Sinne

P. Esser

[Name ausgeblendet]

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