Maklerhaftung oder nicht?

05.05.2004 11:05:25

Liebe Liste,

heute mal von meiner Seite ein anderes "Problem":

Ein Bekannter von mir wird von einem Versicherungsmakler betreut.
Nun kommt es zu einem Schaden, den der Bekannte seinem Makler meldet ( ED in Firma ).
Dabei wird festgestellt, daß KEIN entsprechender Versicherungsschutz besteht!

Als der Bekannte nachfragt, erhält er die Antwort: " wir haben sie auf den fehlenden Schutz aufmerksam gemacht, sie wollten den Schutz nicht".
Hierüber gibt es keine Schriftform!
Das Ganze ist zwischenzeitlich bei den Rechtsanwälten. Der Bekannte soll beweisen, daß es angeboten wurde...

NUN meine Frage:
Wir diskutieren hier häufig das Problem der Maklerhaftung. M.E. muß im Schadensfall von unserer Seite bewiesen werden, daß der Kunde dies so nicht wollte!? Oder habe ich hier was falsch verstanden? Dann bräuchten wir uns doch um Protokolle nur noch bedingt Gedanken machen!?

Ich habe nicht vor mich in den Rechtsstreit einzumischen, für mich tauchte im Gespräch nur die persönliche Frage der Haftung auf. Gibt es denn Urteile, die hier den Makler be- bzw entlasten?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hierzu Ihre Meinung oder Infos mitteilen würden! Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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