Maklerplicht bei Kündigung wegen Nichtzahlung

05.09.2007 11:35:05

Liebe Kollegen (m/w), ( J )

Wie sehen Sie unsere Pflicht bzw. Aufgabe, wenn Kunden wegen Nichtzahlung
aus Versicherungsverträgen gekündigt werden bzw. kurz davor sind.

Natürlich würden Sie Sich bei GUTEN Kunden umgehend melden, nur wie machen
Sie es bei einem großen Bestand mit den üblichen „Abbröcklern“ die halt
nicht ausbleiben?

Wirken Sie hier besonders auf die Kunden ein?

Senden Sie weitere Infos an die Kunden?

Kündigen Sie wenn vorhanden Ihr Maklermandat?

Oder lassen Sie alles seinen Lauf gehen, und sehen die Infos der Versicher
als ausreichend an?

Ich frage,

da ein RA angedeutet hat,

das hier zukünftig gezielt drauf eingegangen wird,

wenn der Kunde versichert war, gekündigt wurde,

und kein Makler ( wenn vorhanden) den Kunden auf die Tragweite hingewiesen
hat.

Selbstverständlich dann (nur) wenn auch ein unversicherter Schaden passiert.

Wie sehen Sie das?

Danke

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...