Maklervertrag

13.12.2005 23:10:18

Sehe ich es richtig das ein Makler mit einer Maklervollmacht für den Kunden
keine andere Maklervollmacht unterschreiben darf?

Ich sehe das so da die MV zur Regelung der Versicherungsangelegenheiten
geschlossen wurden, nicht aber um ein neues Rechtsverhältnis ein zu gehen.

Korrekt?

Mit freundlichem Gruß,

[Name ausgeblendet]

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