Maklervertrag im Vertrieb

09.08.2007 13:27:46

Guten Tag KollegenInnen!

Ich habe gerade mit einem Kollegen diskutiert, auf welchen Namen ein
Vertriebler eines Maklervertriebes den Maklerauftrag mit seinem Kunden
ausstellen muss. Hat der Kunde den Vertrag/Auftrag mit dem Vertrieb oder mit
dem eigentlichen Berater?

Der Kollege [Name ausgeblendet]Meinung im Vertrag müsste der Vertrieb stehen, da der
auch haftet. Aus meiner Sicht ist das doch nicht richtig, da jeder
Vermittler doch eine eigene Police haben muss.

Wie sehen Sie das?

Danke für Ihre Antworten.

Gruß

[Name ausgeblendet]

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