Maklervertrag - wer schränkt sich schon gerne ein?

20.12.2007 18:24:58

In vielen Maklerverträgen ist folgende Klausel so oder so ähnlich enthalten:
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"Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die vom Versicherer zu
tragende Courtage abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie."
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Zahlt der Versicherer nicht, gibt es dann kein Geld?

Immerhin steht in diesen Verträgen Nichts über die Entrichtung eines
Maklerlohnes für den Fall, daß der Versicherer keine Courtage zahlt!
Erstaunlich und wohl nur damit zu erklären, daß bislang der eine vom anderen
ohne Nachzudenken abschreibt!
Erstaunlich, oder?

Schließlich verzichtet damit der Makler im Erfolgsfalle auf das ihm
zustehende Maklerlohn für eine erfolgreiche Vermittlung!
Erstaunlich, weil weder die Vorschriften zum Zivilmakler im BGB, noch die
des Handelsmaklers im HGB einen solchen Verzicht vorsehen.
Es ist alleine verboten bei beiden Seiten die Hand aufzuhalten, jedenfalls
soweit die beiden "Vermittelten" hierzu keine Kenntnis und keine Zustimmung
gegeben haben.

Wie sehen Sie das?
Welche Überlegungen haben Sie dazu getroffen?

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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