Mietsachschäden in der Betriebshaftpflicht

06.07.2010 14:43:27

Hallo zusammen,

hier sind die Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Klima-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen

sowie an Elektro- und Gasgeräten ausgeschlossen.

Gibt es Erkenntnisse, welche VR diese Klausel nicht in ihren Bedingungen
haben?

Danke im voraus.

[Name ausgeblendet]

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