Mietsachschäden in der Betriebshaftpflicht
06.07.2010 14:43:27
Hallo zusammen,
hier sind die Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Klima-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen
sowie an Elektro- und Gasgeräten ausgeschlossen.
Gibt es Erkenntnisse, welche VR diese Klausel nicht in ihren Bedingungen
haben?
Danke im voraus.
[Name ausgeblendet]
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