Mietschäden

20.10.2006 13:42:14

Liebe Kollegen!

Folgender Fall.

VN mietet vor 4 Jahren eine Wohnung mit neu abgezogenem Paket im Wohnzimmer.
Beim Auszug nach 4 Jahren stellt man fest, das die Füße der Couch das Paket
beschädigt haben Kostenvoranschlag 650 €. Der VR überweißt 400 € wegen neu
für alt. Daraufhin behält der Vermieter die restlichen 250 € von der Kaution
ein.

Frage ist das rechtens?

Woher bekommt die V jetzt die 250 €?

[Name ausgeblendet]

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