Mindest-Rückkaufswert bei Rentenversicherungen

02.09.2008 12:19:37

Sehr geehrte Kollegen,



folgender Fall: VN schließt im Dez. 2004 eine Renteversicherung bei einem deutschen Anbieter ab, der eher im Bereich Bausparen bekannt ist. Monatlicher Sparbetrag 60 €. Nun aktuell wollte er diesen Vertrag beitragsfrei stellen, da Ihn nach plötzlichen Tod seines Vaters finanzielle Engpässe plagen. Der VR teilt jedoch mit, dass diese jetzt noch nicht geht und er nur auf 20 € Beitrag senken kann. Grund: Es habe sich noch nicht genug zu verrentendes Kapital angesammelt, dass zum Ablauf min. 300 € Jahresrente ergebe.

Der Rückkaufswert übrigens ist aktuell knapp über 500 € bei über 2800 € eingezahlten Beiträgen. Mit dem Rückkaufswert bei Kündigung will und kann der Kunde sich natürlich nicht zufrieden geben. Alle BGH Urteile die wir kennen, beziehen sich jedoch auf Verträge bis 2001, wie Ihnen sicherlich auch bekannt.



Hat hier jedoch jemand von Ihnen dennoch schon einmal eine Lösung finden können oder einen Tipp zu Hand wie sich der Kunde helfen kann? Gibt es hier einen Mindestrückkaufswert?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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