Mindesttodesfallschutz KLV

08.11.2004 17:08:46

Hallo Listenteilnehmer,

in der KLV wird ja aus Renditegründen gelegentlich nur der
Mindesttodesfallschutz in Höhe von 60 % der Beitragssumme vereinbart. Dies
sind oft nur ca. 40 % der Versicherungssumme. Welche Leistung wird dann im
Todesfall tatsächlich erbracht, wenn man einmal von der
Überschussbeteiligung absieht?

In den Jahren vor Ablauf der Versicherung wächst ja das garantierte
Deckungskapital langsam an die garantierte Versicherungssumme heran: wird
dann im Todesfall vor dem Ablauftermin daraus mehr als die niedrigere
vereinbarte Mindesttodesfallsumme gezahlt? Gibt es ggf. in der Praxis
unterschiedliche Regelungen?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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