Mindestverzinsung

28.11.2008 13:25:41

Hallo Listenteilnehmer,

Diese Zeilen fand ich bei wikipedia:

"Die häufig in der Presse zu findende Gleichstellung des Höchstrechnungszins
der DeckRV mit „dem Zins, mit dem Lebensversicherer das Guthaben ihrer
Kunden mindestens verzinsen müssen“, ist falsch. Es gibt rechtlich keine
Mindestverzinsung, sondern nur eine indirekte Höchstgrenze für den intern
bei der ursprünglichen Berechnung der vertraglich vereinbarten Beiträgen und
Leistungen verwendeten Zins."

Im Prinzip stimmt es ja, da die sog Mindestverzinsung ja nicht wirklich
etwas aussagt, da die Versicherer ja vorher noch ihre Kosten von den
einbezahlten Beiträgen abziehen können!

Die Mindestverzinsung steht inoffiziell bei 2,25 !

Aber diese Zahl wird beispielsweise beim Volkswohlbund nur als Rechnungszins
genannt auf der vorletzten Seite!

Gibt es nun eine Mindestverzinsung oder nicht?

Einen schönen Gruß

[Name ausgeblendet]

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