Musterbedingungen 2009 mit WSG-Änderungen

04.11.2008 14:03:51

Hallo Listenteilnehmer,

im Zuge der VVG-Reform wurden ja für Neuzugänge schon neue Musterbedingungen 2008 in der PKV (einschl. KK, KT und PV) wegen der VVG-Reform eingeführt. Diese werden ja auch für Bestandskunden ab 2009 wirksam, wenn der Versicherer die Kunden entsprechend informiert.

Nun werden ab 2009 aber zusätzlich auch die Änderungen wegen des Wettbewerbstärkungsgesetzes in der PKV wirksam, und entsprechend habe ich schon Tarifbedingungen gesehen, die auf diese deshalb abermals geänderten Musterbedingungen 2009 (MB/KK 09 u. a.) verweisen. Leider habe ich diese selbst noch nicht gefunden - für einen entsprechenden Link oder die Übersendung der Musterbedingungen 2009 wäre ich dankbar (auf die vollständigen MB/KK 09, auszugsweise habe ich dazu schon etwas in einer Mitteilung der AXA).

Zur Unterscheidung: in § 13 Abs. 7-9 der MB/KK 09 (den hat die AXA wie nachfolgend erläutert, aber ohne den Wortlaut beizufügen) müsste also etwa folgendes geregelt sein:

"§ 13 Abs. 7 bis 9 Geändert aufgrund VVG §§ 205 Abs. 6 und 204 Abs. 1 Nr. 2

Falls keine Versicherungspflicht in der GKV besteht, kann der VN nur dann kündigen, wenn für die versicherte Person bei einem anderen Versicherer unmittelbar anschließend ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Deshalb wird die Kündigung erst wirksam, wenn der VN dies innerhalb der Kündigungsfrist nachweist und der neue Vertrag ebenfalls der Versicherungspflicht genügt.

Es folgt die Regelung zur Übertragung von Alterungsrückstellung auf den Vertag beim neuen Versicherer. Sie betrifft ausschließlich Verträge, die 2009 und später abgeschlossen werden."

In den Musterbedingungen 2008 findet sich dies noch nicht, da diese WSG-Regelung gesetzlich ja erst ab 01.01.2009 wirksam wird.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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