Nachträgliche Aushebelung des Versicherungsschutzes?

22.08.2008 11:25:41

Liebe Kollegen,

kein aktues Problem der Praxis, aber dennoch hätte ich gerne auch Ihre
Meinung gehört. Denn seit ich jüngst in den Bedingungen eines Versicherers
darüber stolperte, geht es mir nicht so recht aus dem Sinn, weil ich mich
frage, ob hier die [Name ausgeblendet] an ein wesentliches Prinzip der Risikoversicherung
gelegt werden soll.

Folgender Sachverhalt: Eine Gesellschaft, die ich namentlich gar nicht
nennen will, bietet (finanziellen) Schutz bei Schwerer Krankheit an (Dread
Disease). In den Beschreibungen der einzelnen Erkrankungen finden sich
jedoch Passagen wie die folgende:
"Baktierielle Hirnhautentzündung (Bakterielle Meningitis). Bakterielle
Meningitis im Sinne der Bedingungen ist eine Entzündung der Hirn- oder
Rückenmarkshäute, die durch eine Infektion mit Bakterien verursacht wird.
Unsere Leistungspflicht besteht nur, wenn alle der folgenden Bedingungen
erfüllt sind:
- Die versicherte Persion ist nicht HIV-infiziert.
(...)"

Eine vergleichbare Regelung findet sich noch zwei oder drei weiteren der
Erkrankungen.

Da aber anzunehmen ist, dass die Gesellschaft einen HIV-positiven Menschen
gar nicht erst versichern würde (Gesundheitsfragen) und die HIV-Infektion
durch Beruf oder Bluttransfusion eigenständige Leistungsfälle sind (die
Versicherung würde anschließend enden, eine Erkrankung als Folge der
Infektion stünde gar nicht mehr zu Debatte) kann diese Klausel in der Praxis
doch wohl nur eines bedeuten: Wenn eine (HIV-negative) Person die
Versicherung abschließt, besteht Schutz für den gesamten Krankheitenkatalog.
Infiziert sie sich später mit HIV, wird nachräglich(!) der Schutz für einige
Krankheiten ausgeschlossen - ohne dass die Prämie sinkt. Oder verstehe ich
die Regelung falsch?

Nun mag mancher Kollege [Name ausgeblendet], "Schwere Krankheiten mache ich sowie nicht"
oder "meine Mandanten haben kein HIV", doch mir geht es hier um den
prinzipiellen Vorgang des nachträglichen Leistungsausschlusses während der
Laufzeit.

Was, wenn als nächstes auch ein BU-Versicherer oder ein
Risikolebensversicherer Klauseln einführt, die eine Verschlechterung des
Gesundheitszustands des Versicherten während(!) der Versicherungsdauer durch
entsprechende Klauseln zu einer Reduzierung des Schutzumfangs führen lassen?
Ich möchte das Wort Beraterhaftung kaum ansprechen...

Daher meine Frage an Sie: Wie begreifen und bewerten Sie solche Klauseln?
Und wie gehen Sie in der Praxis damit um?
Mir ist so etwas zum ersten Mal untergekommen. Kennen Sie noch andere Fälle?

Ein schönes Wochenende

[Name ausgeblendet]

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