Nachträgliche Korrektur des GKV Beitrages geht nicht????

03.11.2010 16:39:29

Guten Tag werte Kollegen,

aufgrund einer tödlichen Erkrankung seiner Frau, lässt sich ein
Selbständiger vom FA aus Zeitgründen erst mal schätzen und legt den Jahreabschluss
dann später vor.
Die KKH legt folgerichtig den GKV Beitrag des freiwillig versicherten
Selbständigen nach den Zalen der Schätzung fest.
Danach legt der Selbständige den tatsächlichen Jahresabschluss vor, die
Zahlen fallen erheblich niedriger aus als in der Schätzung, was zur Korrektuer
der Steuerlast führte.
Folgerichtig müsste nun auch der Krankenversicherungsbeitrag rückwirkend
geändert werden.
Dies verweigert aber die KKH (mit Hinweis auf Verjährungsfristen).

Wäre das so, so wären gesetzlich Kassen für Selbtsändige ja schlimmer als
das Finanzamt.

Frage: wiel Jahre zurück kann ein GKV Beitrag rückwirkend geändert werden ?
Was halten Sie vom Verhalten der KKH?

Besten Dank,

Ihr

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...