Nachtrag / geschäftsplanmässige Erklärungen

23.09.2007 12:09:00

Hallo werte Kollegen,

ich habe mit einem LV-Unternehmen folgendes Problem. BUZ wurde mit Leistungsausschluss (Knie) policiert.
Das Unternehmen erklärte schriftlich, dass bei Vorlage eines positiven Ärztlichen Attestes der Leistungsausschluss wieder rausgenommen wird. VN hat nun das Attest vorgelegt. VR druckt einen Nachtrag, der weiterhin den Leistungsausschluss beinhaltet.

Telefonat mit dem Gruppenleiter (Policierung) ergibt folgendes Ergebnis: "zur Zeit können wir technisch den Leistungsausschluss aus der Police nicht entfernen" (technisches Problem). Gruppenleiter schlägt vor, dass er ein separates Schreiben an den VN schickt, in dem bestätigt wird, dass es technische Probleme gibt und
dass der Leistungsausschluss in der Police nicht gilt. Ich erkläre ihm, dass geschäftsplanmässige Erklärungen für das individuelle Versicherungsverhältnis NICHT gelten (hier gab es bereits ein Urteil; geschäftsplanmässige Erklärungen gelten erst dann für das Versicherungsverhältnis, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden: siehe auch Beck-Kommentar). Gruppenleiter teilt mit, dass er "bis auf weiteres" nicht in der Lage ist, eine Nachtragsurkunde zu erstellen, in der der Leistungsausschluss verschwindet. Er schlägt vor, dass er ein separates Schreiben aufsetzt mit dem Titel "Nachtrag", jedoch nicht in Form einer Urkunde.

Reicht das? Vielleicht kann Herr [Name ausgeblendet]?

mfG

[Name ausgeblendet]

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